Leistungsumfang einer Wartung am CTS-Gerät
1. Hinweis zur Terminvereinbarung
Bei WARTUNGEN bitte Folgendes beachten:
- Gerät am Vortag stoppen – bitte Hauptschalter eingeschaltet lassen
- Prüfraum frei zugänglich und frei von Prüfgut machen
- Gerät muss von 3 Seiten zugänglich sein
Folgende Punkte sind Vorab zu klären:
- bitte senden Sie uns eine Bestellnummer bzw. schriftliche Bestellung zur Fakturierung des Einsatzes
- Ansprechpartner für unseren Techniker vor Ort + Tel. Nr. unter Berücksichtigung von Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, etc.
- bitte Gäste WLAN-Zugang bereitstellen
- genauer Standort der Anlage
- Gerätenahe Parkmöglichkeit für Servicetechniker vorsehen
- Zugang zum Aufstellungsort ermöglichen (falls notwendig Chip- oder Codekarte, Ausweis, Dongle, Arbeitserlaubnis vorbereiten, Besucher an der Pforte ankündigen)
- Betriebsanleitungen, Montagenachweise über zeitnahe vorangegangene Arbeiten bitte bereithalten
- Feuererlaubnisschein erteilen (falls in Ihrem Unternehmen notwendig)
2. Leistungsumfang Wartung
- Die Wartung beinhaltet die Durchsicht der Geräte auf Funktion und Zustand.
- Die Wartung wird unter Berücksichtigung von nachfolgenden Normen durchgeführt:
EN 378 und DGUV V3 - Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung für die Wartung ist in der Muster-Checkliste beschrieben.
- Sie beinhaltet:
- Prüfraum, Luftbehandlungsraum und Dichtungen kontrollieren
- Kondensator (luftgekühlt) reinigen
- Sichtprüfung der elektrischen Verdrahtung und Verschraubungen
- Lastschütze und Kontakte auf Abbrand prüfen
- Heizungen überprüfen
- Motoren überprüfen
- Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen im Kältekreislauf
- Überprüfung des Kältesystems und der kältetechnischen Zusatzeinrichtungen
- Dichtheitsprüfung inkl. Zertifikat und Anbringen einer Plakette.
- Spindel fetten bei Schocktestkammern
- Ölwechsel, wenn erforderlich (Material nach Aufwand)
- Funktionsprüfung der Anlage, Anfahren von einem Temperatur- oder Feuchtewert
- Kontrolle von Temperatur- oder Feuchtewert mit kalibriertem Messfühler.
- Optionen prüfen, falls eingebaut. - Erstellung von einem Wartungsprotokoll
- Anbringen einer Plakette am Gerät
3. Notwendige Reparaturen
Notwendige Reparaturen werden gesondert abgerechnet.
4. Hinweis
Bitte beachten Sie:
Nach Reparatur einer Leckage an einem dichtheitsprüfungspflichtigen Gerät (Kältemittelfüllmenge >5T CO2 Äquivalent), muss frühestens nach Ablauf einer Betriebszeit von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach der Reparatur erneut geprüft werden, dass die Reparatur erfolgreich war. (gemäß F-Gas Verordnung 2024/573 vom 07. Februar 2024)
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