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Am Limit getestet
Für den Alltag geprüft

Leistungsumfang einer Dichtheitsprüfung am CTS-Gerät

1. Hinweis zur Terminvereinbarung

Bei Dichtheitsprüfungen bitte Folgendes beachten:

  • Gerät am Vortag stoppen – bitte Hauptschalter eingeschaltet lassen
  • Prüfraum frei zugänglich und frei von Prüfgut machen
  • Gerät muss von 3 Seiten zugänglich sein

Folgende Punkte sind Vorab zu klären:

  • bitte senden Sie uns eine Bestellnummer bzw. schriftliche Bestellung zur Fakturierung des Einsatzes
  • Ansprechpartner für unseren Techniker vor Ort + Tel. Nr. unter Berücksichtigung von Abwesenheit durch Urlaub, Krankheit, etc.
  • bitte Gäste WLAN-Zugang bereitstellen
  • genauer Standort der Anlage
  • Gerätenahe Parkmöglichkeit für Servicetechniker vorsehen
  • Zugang zum Aufstellungsort ermöglichen (falls notwendig Chip- oder Codekarte, Ausweis, Dongle, Arbeitserlaubnis vorbereiten, Besucher an der Pforte ankündigen)
  • Betriebsanleitungen, Montagenachweise über zeitnahe vorangegangene Arbeiten bitte bereithalten
  • Feuererlaubnisschein erteilen (falls in Ihrem Unternehmen notwendig)

2. Leistungsumfang Dichtheitsprüfung

Kontrolle auf Dichtheit des Kältekreislaufs wird unter Berücksichtigung nachfolgender Normen und Verordnungen durchgeführt:

  • Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase
  • DIN EN 378
  • VDMA 24243

Die Anlage muss 24 Stunden vor der Prüfung auf Standby sein.
Nach erfolgter Prüfung wird eine Prüfplakette am Gerät angebracht.
Ausstellung eines Dichtheitsprotokolls.

3. Notwendige Reparaturen

Notwendige Reparaturen werden gesondert abgerechnet.

4. Hinweis

Sind unsere Geräte von der F-Gase-Verordnung betroffen?
Ja, sofern die Umweltsimulationsgeräte mit fluorierten Kältemittel betreiben werden, fallen diese unter die F-Gase-Verordnung. Dem Typenschild können Sie die Menge, die Art und den GWP-Wert, sowie das errechnete CO2-Äquivalent ablesen.

Sind unsere Geräte Dichtheitsprüfungspflichtig?
Die Dichtheitsprüfungspflicht nach F-Gase-Verordnung, der Kältemittel (R452A, R449A, R404A, R507A und R23) ist weiterhin von den CO2-Äquivalenten abhängig. Die Angabe je Kreislauf steht auf dem Typenschild. Der Vorkühlkreislauf und der Kühlkreislauf dürfen separat betrachtet werden.

  • Füllmenge ab 5 Tonnen CO2 Äquivalent, mindestens alle zwölf Monate
  • Füllmenge ab 50 Tonnen CO2 Äquivalent, mindestens alle sechs Monate
  • Füllmenge ab 500 Tonnen CO2 Äquivalent, mindestens alle drei Monate

Die Dichtheitsprüfung für Kreisläufe mit Kältemittel und relevanten alternativen darf nur von zertifizierten Personen durchgeführt werden.
Wurde eine Leckage an einem dichtheitsprüfpflichtigen Gerät erkannt und repariert, ist innerhalb eines Monats, aber frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit, eine erneute Leckkontrolle erforderlich um zu bestätigen, dass die Reparatur erfolgreich war.

Version: 1.01

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